Was ist der Referenzzinssatz?

Was ist der Referenzzinssatz

Am 1. Januar 2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes künftig für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz gilt, welcher vierteljährlich vom Bund festgelegt wird. Er stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des bei den Kantonalbanken bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Sehen Sie hier den aktuellen Referenzzinssatz, welcher vom Bundesamt für Wohnungswesen jeweils am 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12 publiziert wird.