Wer bezahlt alfällige Beschädigungen?
Wer bezahlt alfällige Beschädigungen?
Handelt es sich um Schäden, die nicht unter die normale Abnutzung fallen und die nicht schon bei Einzug bestanden haben (Antrittsprotokoll ist massgebend), werden Ihnen die Kosten für die Behebung unter Berücksichtigung der Altersentwertung verrechnet. Meist kommt dafür Ihre Privathaftpflichtversicherung auf, der Sie nach der Abnahme am besten sofort eine Kopie des Abnahmeprotokolles zustellen.